Mithilfe dieser Verknüpfung können Sie Billit mit dem Buchhaltungsprogramm LEXAct (Acta-B) verknüpfen. So exportieren Sie zu festen Zeitpunkten (oder wann Sie es wollen) die Akten Ihrer Mandanten, die Billit verwenden, zu Ihrem Server. Die UBL-Rechnungen werden von LEXAct korrekt importiert und können daher einfach in der Buchhaltungssoftware verarbeitet werden. Wenn Ihre Mandanten ihr Bankkonto über Billbank mit Billit verknüpft haben, können Sie auch CODA-Dateien aus ihren Akten in LEXAct importieren lassen.
Im Buchhalterportal können Sie im Menü unter „Akten“ neue Akten hinzufügen, indem Sie auf „Hinzufügen“ klicken.
Wenn die USt-IdNr. oder ZDU-Nr. in Billit bereits aktiv ist, erhalten Sie eine Meldung mit der Frage, ob Sie die Akte verknüpfen möchten. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Verknüpfen“ , um die Verknüpfung herzustellen. Ihr Mandant wird ebenfalls aufgefordert, die Verknüpfung herzustellen.
Wenn noch kein Login für den Mandanten vorhanden ist, wird dieses mit der angegebenen E-Mail-Adresse erstellt. Klicken Sie im Menü auf „Akten“ und wählen Sie dann die Option „Zugangsdaten senden“ aus, um das Konto zu aktivieren. Ihre Mandanten erhalten per E-Mail eine Einladung mit den Zugangsdaten für ihr Unternehmenskonto. Sie können das Unternehmerportal 30 Tage lang kostenlos testen, nach diesem Probezeitraum müssen sie eine der Gebührenvarianten auswählen.