Mit Billit können Sie Ihre Mehrwertsteuererklärung erstellen, um sie anschließend über das Behördenportal Intervat einzureichen. Es handelt sich dabei zunächst um eine Beta-Funktion mit einigen Einschränkungen.
Die in Billit erstellte Mehrwertsteuererklärung basiert auf Ihren Verkaufs- und Einkaufsrechnungen. Am Ende des Quartals können Sie diese Erklärung exportieren und in Intervat hochladen. Billit stellt einen Mehrwertsteuerkalender mit klaren Aktionen zur Verfügung, die Sie für Ihre Mehrwertsteuererklärung durchführen müssen. Außerdem können Sie die Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer direkt aus Billit veranlassen.
1. Aktivieren Sie „Deklarationen“ in Ihren Einstellungen
Gehen Sie zu „Einstellungen“ und schalten Sie den Schalter beim Punkt „Deklarationen“ im Feld „Beta“ ein.
2. Geben Sie auf Ihren Einkaufsrechnungen die Art der Kosten, die Mehrwertsteuerabzugsfähigkeit und den Anteil der gemischten Verwendung an
Sobald die Option „Deklarationen“ aktiviert ist, erscheinen beim Verarbeiten einer Einkaufsrechnung drei neue Felder.
Sie können angeben:
Die Felder sind auch in den Lieferantenprofilen verfügbar, sodass Sie für jeden Lieferanten Standardwerte festlegen können. (Sie können dies auch nachträglich pro Rechnung unter „Ausgaben“ angeben.)
3. Übersicht und Erklärung im Menü „Deklarationen > MwSt-Erklärung“
Sobald die Option „Deklarationen“ aktiviert wurde, erscheint unter dem Menü „Deklarationen“ ein neues Untermenü mit der Bezeichnung „MwSt-Erklärung“.
In diesem Menü können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Mehrwertsteuererklärung einsehen. Wenn Billit feststellt, dass bestimmte Informationen auf einer Rechnung falsch angegeben oder ausgefüllt wurden, erhalten Sie hier eine Benachrichtigung mit einem Link zu der Liste der Rechnungen, die Sie ändern oder ergänzen müssen.
Außerhalb der sogenannten Mehrwertsteuerzeiträume, in denen Sie die Erklärung einreichen können, zeigt das Untermenü an, dass keine Aktionen erforderlich sind. Wenn der Mehrwertsteuerzeitraum beginnt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erklärung herunterzuladen und über Intervat einzureichen. Bei Bedarf können Sie den fälligen Mehrwertsteuerbetrag auch über eine Zahlungsdatei oder einen EPC-QR-Code bezahlen.