Wie können wir Ihnen helfen?

Hilfeartikel

In diesem Bereich der Billit-Website finden Sie Anleitungen und Informationen zu allen Funktionen von Billit. Sie können Hilfeartikel über die Suchfunktion oder über die Menüstruktur auf der linken Seite finden.
search

Dateien verarbeiten

  • Verfügbare Umsatzsteuersätze für Einkaufsrechnungen (BE)
    Down

    Dieser Hilfeartikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Umsatzsteuersätze, die Sie beim Importieren von Einkaufsrechnungen in Billit angeben können. Zu jedem Steuersatz finden Sie eine kurze Erläuterung, wann der Steuersatz gilt und wie Sie ihn bei der Verarbeitung Ihrer eingehenden Rechnungen anwenden können. Sind Sie über einen bestimmten Steuersatz im Zweifel, möchten Sie alle Einzelheiten und/oder Ausnahmen im Zusammenhang mit einer bestimmten Regelung erfahren oder haben Sie Fragen dazu, wie Sie bestimmte Umsatzsteuersätze in Ihrer Buchhaltung verarbeiten können? Wenden Sie sich dann an Ihren Buchhalter oder Steuerberater; als Steuerexperte kann er Ihnen sicherlich weiterhelfen.

    Die OCR von Billit erkennt beim Importieren automatisch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze auf Ihrer Rechnung. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den richtigen Steuersatz selbst hinzufügen.

    Wählen Sie bei der Verarbeitung Ihrer Rechnung oben rechts den Umsatzsteuersatz aus. Dieser Prozentsatz wird in den Auftragszeilen unten übernommen. Sollen bestimmte Teile der Rechnung mit einem anderen Prozentsatz versehen werden müssen, können Sie diesen pro Zeile anpassen.

    • Inland 21 %-12 %-6 %

    Die Standardsätze in Belgien Wenn Sie diesen Satz wählen, werden automatisch 21 % angezeigt. Wenn Sie dennoch eine andere Option wie 12 oder 6 % wünschen, können Sie dies in der Auftragszeile angeben. Eine Übersicht darüber, welche Produkte mit welchem Basissatz besteuert werden, finden Sie in dem Blog-Artikel „ Merkblatt zu den verschiedenen Umsatzsteuersätzen “.

    Wählen Sie unter „Umsatzsteuer“ den korrekten (oder gängigsten) Satz für Ihre Rechnung aus. Sie können für einen Lieferanten auch jederzeit einen Standard-Umsatzsteuersatz in seinem Lieferantenblatt festlegen.

    • Umsatzsteuer-Vertragspartner oder Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft

    Diese Regelung gilt für Bauleistungen (zu gewerblichen Zwecken), von Malerarbeiten bis zum Bau von Parkplätzen. In diesem Fall stellt der Auftragnehmer – Ihr Lieferant – keine Umsatzsteuer in Rechnung, aber Sie als Kunde müssen die Umsatzsteuer selbst ausweisen; die Umsatzsteuerschuldnerschaft wird also umgekehrt.

    • Sonstiges außerhalb der Umsatzsteuer

    Hierbei handelt es sich um Sachen, die nicht in die Umsatzsteuererklärung einbezogen werden müssen, wie beispielsweise zurückgenommenes Leergut.

    • Innergemeinschaftliche Waren und Dienstleistungen

    Beim Kauf einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung zwischen zwei umsatzsteuerpflichtigen Parteien in verschiedenen EU-Ländern kann die Lieferung unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit werden (im Falle von Waren) oder die Umsatzsteuer kann auf Sie als Kunden verlagert werden (im Falle von Dienstleistungen).

    • Einfuhr-Ausfuhr

    Wenn Sie Waren von außerhalb der EU einführen, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Die Bedingung ist jedoch, dass die Waren tatsächlich die EU verlassen.

    • Einfuhr-Ausfuhr außerhalb der EU

    Wählen Sie diesen Satz für Umsätze, bei denen der steuerpflichtige Teil nur in den Feldern 81, 82 oder 83 der Umsatzsteuererklärung erscheinen soll.

    • Sonderregelung für Gebrauchtwaren

    Dank dieser Regelung muss der Verkäufer die Umsatzsteuer nur auf die Bruttogewinnspanne erheben und nicht auf den gesamten Betrag, den Sie als Kunde zu zahlen haben. Die Rechnung kann in einen umsatzsteuerpflichtigen und einen nicht umsatzsteuerpflichtigen Teil aufgeteilt sein. Die Umsatzsteuer ist nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis zu entrichten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Buchhalter oder Steuerberater nach den Bedingungen für diesen Satz.