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Mehr lesenEin Karussell ist normalerweise ein Fahrgeschäft, aber in der Geschäftswelt kann es auch ein Modell zur Umsatzsteuerhinterziehung sein. In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über Umsatzsteuer-Karussellbetrug wissen müssen: Was ist das, welche Folgen kann es haben und was wird dagegen gemacht?
Ein Umsatzsteuerkarussell ist eine Form der Steuerhinterziehung, bei der mehrere Unternehmen (mindestens drei) in einer Lieferkette einander Waren (oder Dienstleistungen) verkaufen mit dem Ziel, sich die Umsatzsteuer erstatten zu lassen, ohne diese selbst an das Finanzamt abzuführen.
Mindestens ein Unternehmen im Umsatzsteuerkarussell stellt seinem Kunden also Umsatzsteuer in Rechnung, führt diese aber nicht an das Finanzamt ab. Beim Wiederverkauf der Waren lässt es sich aber die Umsatzsteuer erstatten. Das betrügerische Unternehmen behält die Umsatzsteuer also ein und betrügt somit den Fiskus.
Ein Umsatzsteuerkarussell kann verschiedene Formen annehmen, aber meist handelt es sich um eine komplizierte Konstruktion mit zahlreichen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern. Auch Unternehmen, die rechtmäßig handeln und ihre Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln, können in ein Umsatzsteuerkarussell eingebunden werden. Je komplexer das Karussell ist, desto schwieriger ist es für die Behörden, den Betrug aufzudecken.
Karussellbetrug ist eine spezielle Form der Steuerhinterziehung, weil dem Staat nicht nur Steuereinnahmen entgehen, sondern weil er durch die betrügerischen Aktivitäten des Umsatzsteuerkarussells sogar Geld verliert.
Karussellbetrug ist möglich, weil der Fiskus größtenteils auf die Voranmeldungen der Unternehmen selbst vertraut. Außerdem werden Erstattungen relativ schnell genehmigt. Kontrollen werden eher sporadisch durchgeführt, wodurch Umsatzsteuerkarusselle oft lange Zeit aktiv sind. Kommt der Betrug letztendlich doch ans Licht, haben die betrügerischen Unternehmen oft schon lange ihre Geschäfte eingestellt und die Geschäftsführer sind bei Nacht und Nebel verschwunden.
Wir beschreiben hier ein einfaches Beispiel mit drei Unternehmen: A, B (der Betrüger) und C. Dabei ist A in Frankreich angesiedelt und B sowie C haben ihren Sitz in Belgien. Angenommen, A liefert Waren an B, dann muss dafür keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, weil es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt (eine grenzüberschreitende Lieferung innerhalb der EU). A muss auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Wenn nun Unternehmen B dieselben Waren innerhalb Belgiens an Unternehmen C verkauft, muss es hierfür Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese auch an das Finanzamt abführen. Wenn B allerdings keine Umsatzsteuer angibt, handelt es sich um Betrug. Wir sprechen in diesem Fall von einer Lücke.
Unternehmen C kann für die erworbenen Waren den Vorsteuerabzug geltend machen. Wenn C die Waren danach wieder an A in Frankreich verkauft, ist (wie bei der ersten innergemeinschaftlichen Lieferung) keine Umsatzsteuer zu entrichten und das Karussell kann von vorne beginnen.
Das betrügerische Unternehmen in einem Umsatzsteuerkarussell (in unserem Beispiel B) wird auch Missing Trader oder Scheinfirma genannt. Ein solches Unternehmen wird meist rein zum Zweck der Steuerhinterziehung gegründet und verschwindet oft nach einiger Zeit.
Die Folge von Umsatzsteuerkarussellen für den Fiskus ist eindeutig: Den Staat kann es viel Geld kosten, besonders wenn das Karussell monatelang aktiv bleibt.
Aber auch wenn Ihr Unternehmen in Verdacht steht, an einem Umsatzsteuerkarussell beteiligt zu sein, sind die Folgen keineswegs gering. Zunächst ist mit einer Razzia eine Rufschädigung verbunden. Darüber hinaus kann Ihnen der Vorsteuerabzug versagt werden, was negativ für die Liquidität Ihres Unternehmens ist. Außerdem kann es sein, dass Sie für die gesamte nicht abgeführte Umsatzsteuer haften, jedenfalls wenn Sie über den Betrug Bescheid gewusst haben (oder hätten wissen müssen). Zu guter Letzt besteht auch die Gefahr, dass Verwaltungsstrafen verhängt werden.
Möchten Sie vermeiden, dass Sie in ein Umsatzsteuerkarussell geraten? Kontrollieren Sie immer genau, mit welchen Käufern und Lieferanten Sie zusammenarbeiten, besonders wenn diese noch nicht lange im Geschäft sind. Es ist beispielsweise verdächtig, wenn ein Lieferant Ihnen selbst einen bestimmten Kunden für Ihre Waren empfiehlt oder der Kunde einen bestimmten Lieferanten empfiehlt. Auch wenn Lieferanten häufig wechseln, kann dies ein Hinweis sein.
Seien Sie zu guter Letzt besonders auf der Hut, wenn bestimmte wertvolle Güter unter dem gängigen Marktpreis angeboten werden.
Vermuten Sie, dass Sie ohne Ihr Wissen in ein Umsatzsteuerkarussell eingebunden wurden? Dann sollten Sie dies am besten den Behörden melden. In Belgien können Sie dazu die Sondersteuerinspektion (ISI) kontaktieren, E-Mail: aca.bbisi@minfin.fed.be.
Es spricht für sich, dass Sie als Unternehmen bei der Umsatzsteuererklärung korrekte Angaben machen müssen. Wussten Sie übrigens, dass Sie dies auch ganz einfach mit Billit erledigen können?
Mehr zum Thema: Wie erstelle ich meine Umsatzsteuererklärung mit Billit?
Eine der wichtigsten Entwicklungen im Kampf gegen die Umsatzsteuerlücke (den Unterschied zwischen den erwarteten Umsatzsteuereinnahmen und den tatsächlich erhaltenen Umsatzsteuererlösen) ist die E-Rechnung (elektronische Rechnung mit strukturierten Rechnungsdaten) und deren Versand über das gesicherte Netzwerk Peppol.
Beabsichtigt wird damit, in Zukunft die Umsatzsteuervoranmeldung in Echtzeit anhand der Daten in E-Rechnungen zu übermitteln. Der Fiskus muss dann nicht mehr auf die Ehrlichkeit der Unternehmen vertrauen, da die Umsatzsteuer sofort bei jedem Verkauf gemeldet wird. So werden Umsatzsteuerkarusselle und Umsatzsteuerhinterziehung im Allgemeinen quasi unmöglich. Überhaupt wird es dank E-Rechnungen einfacher, solche Praktiken schnell zu entdecken, und das sowohl auf belgischer als auch europäischer Ebene.
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