02.04.2024

E-Rechnungspflicht in Deutschland kommt schrittweise

Am 22. März hat der deutsche Bundesrat dem Kompromissvorschlag zum sogenannten Wachstumschancengesetz zugestimmt. Dadurch ist in Deutschland der Weg nun frei für die allmähliche Einführung der E-Rechnungspflicht. Ab Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen für B2B-Transaktionen E-Rechnungen empfangen können. 

E Invoicing Germany

Große Erwartungen

Mit der Entscheidung, E-Rechnungen zur Pflicht zu machen, folgt Deutschland dem Vorbild von unter anderem Italien, Frankreich, Polen und Belgien. Die Verbindlichkeit dieses Verfahrens gilt als Wendepunkt in der deutschen Steuergesetzgebung. Der Staat betrachtet die E-Rechnung nämlich als mächtige Waffe im Kampf gegen Steuerbetrug, weil sie eine direkte Kontrolle des Vorsteuerabzugs ermöglicht.

Aber auch für die Unternehmen hat die E-Rechnung einen großen Vorteil: Durch die Automatisierung betrieblicher Abläufe können sie ihre Wettbewerbsstellung verbessern.

Lesen Sie außerdem: Was ist eine E-Rechnung? Und welche Vorteile hat sie?

E-Rechnung in Deutschland: Einführung mit Übergangsregelungen

Um Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sich an die neuen Vorschriften anzupassen, wird die Verpflichtung zur E-Rechnung schrittweise eingeführt:

  • Ab 1. Januar 2025 ist es für alle deutschen B2B-Transaktionen Pflicht, E-Rechnungen nach den Vorgaben der europäischen Norm EN 16931 empfangen zu können.
  • Diese Pflicht gilt nicht für Verbraucher, für Rechnungen unter 250 Euro und Rechnungen über Fahrausweise.
  • Papierrechnungen und E-Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, können noch bis 31. Dezember 2026 übermittelt werden, auch wenn E-Rechnungen zu bevorzugen sind.
  • Nach dem 31. Dezember 2026 gelten noch eingeschränkte Übergangsregelungen bis 31. Dezember 2027.

Nachstehendes Schema bietet einen Überblick:

Graphic E Invoicing Germany DE

Lesen Sie außerdem: E-Rechnungen in Deutschland

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