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Mehr lesenIst Ihr Unternehmen in Belgien umsatzsteuerpflichtig? Dann gelten für Sie ab dem kommenden Jahr einige neue Regeln. 2025 wird die sogenannte „Mehrwertsteuerkette“ in Belgien nämlich schrittweise geändert. Aber was ist diese „Mehrwertsteuerkette“, was sind die wichtigsten Änderungen und wann treten diese in Kraft? Erfahren Sie mehr.
Mit dem Begriff „Mehrwertsteuerkette“ wird in Belgien die Gesamtheit des Umsatzsteuerverfahrens bezeichnet:
Für alle, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich abgeben, gilt als Frist für die Abgabe und Zahlung der 25. Tag des Folgemonats nach Ablauf des Quartals (statt wie bisher der 20. Tag).
Für alle, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben, ändert sich nichts, als Frist gilt weiter der 20. Tag.
Ist die gesetzliche Abgabefrist verstrichen, ist es nicht mehr möglich, eine korrigierte Umsatzsteuer-Voranmeldung einzureichen. Allerdings kann man bei der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Korrektur vornehmen.
Diese Regeln gelten ab 1. Januar 2025.
Wenn die Steuerbehörde Sie schriftlich auffordert, weitere Informationen bereitzustellen, müssen Sie diese Anfrage fortan innerhalb eines Monats oder in bestimmten Fällen innerhalb von zehn Tagen (etwa bei drohender Verjährung oder Insolvenz) beantworten.
Haben Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht rechtzeitig abgegeben? Dann wird automatisch eine „Ersatzerklärung“ für Sie erstellt. Achtung: Diese kann höher sein als die tatsächlich abzuführende Umsatzsteuer.
Sie können aber innerhalb eines Monats noch Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung nachreichen, allerdings wird dann dennoch ein Bußgeld verhängt. Nach diesem Monat können Sie nur noch eine Beschwerde einreichen.
Ab 1. Januar 2025 gelten neue Bußgelder für:
Umsatzsteuerguthaben, die sich aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung ergeben, können fortan nur noch über dieselbe Voranmeldung zurückgefordert werden. Das „kumulierte“ Guthaben früherer Voranmeldungen wird auf Ihr Rückstellungskonto, den Ersatz für das frühere Umsatzsteuerverrechnungskonto, gebucht und muss über MyMinfin zurückgefordert werden.
Dies bedeutet auch, dass Sie als Monatsanmelder Ihr Umsatzsteuerguthaben meist schneller zurückbekommen, da monatliche Erstattungen die allgemeine Regel werden.
Die neuen Regeln für die Umsatzsteuererstattung gelten ab 1. Februar 2025.
Bis 1. Mai 2025 bleibt das Verrechnungskonto noch zugänglich, um Guthaben einzusehen. Danach verläuft die Verwaltung der Guthaben über das Rückstellungskonto.
Die Kontonummern für die Zahlung der Umsatzsteuer werden geändert. Je nach Art der Zahlung hat die Überweisung fortan auf das Konto mit der Nummer BE41 6792 0036 4210 oder BE42 6792 0000 0054 zu erfolgen.
Ab 2026 kann man die Umsatzsteuer an den FÖD Finanzen auch per Lastschrift zahlen.
Alle Änderungen sind im Detail in der Broschüre „Die neue MwSt.-Kette“ des FÖD Finanzen nachzulesen.
Auf der Billit-Plattform haben wir die Fristen für die vierteljährliche Abgabe bereits geändert. Wenn Sie Billit für die vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen, sehen Sie schon jetzt die richtigen Fristen auf der Plattform.
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