Legen Sie in nur 5 Schritten los mit Billit
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Mehr lesenWer an den Jahreswechsel denkt, hat vermutlich vor allem Dinge wie gutes Essen, Feuerwerk, Neujahrsbriefe oder das Küsschen um Mitternacht im Sinne. Für Gewerbetreibende jedoch bedeutet der Jahreswechsel jedes Mal ein klein wenig Mehraufwand für die Administration. In diesem Blogartikel erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Zunächst muss die Frage beantwortet werden, ob mit dem Jahreswechsel für Ihr Unternehmen auch ein neues Geschäftsjahr beginnt. Das Geschäftsjahr oder auch Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, für den jeweils die Buchhaltung in einem Jahresabschluss zusammengefasst wird. Das Geschäftsjahr dauert, wie der Name schon sagt, in der Regel ein Jahr (zwölf Monate), kann jedoch bei juristischen Personen auch kürzer oder länger sein.
Bei natürlichen Personen (haupt- und nebenberuflich tätigen Selbständigen) beginnt das Geschäftsjahr stets am 1. Januar. Bei juristischen Personen (Gesellschaften, Vereinen usw.) ist ebenfalls der 1. Januar üblich, das Geschäftsjahr kann aber ebenso gut auch an einem beliebigen anderen Tag beginnen.
Am Jahresende oder zu Beginn des neuen Kalenderjahres bzw., falls Ihr Geschäftsjahr nicht am 1. Januar beginnt, zum Wechsel des Geschäftsjahres sollten Sie die folgende Checkliste durchgehen, damit Sie nichts übersehen.
Gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen müssen innerhalb von 15 Tagen in Rechnung gestellt werden. Die Rechnung für im November erbrachte Leistungen erst im Dezember zu stellen ist kein großes Problem, aber es ist einfach übersichtlicher, alle Vorgänge eines Jahres beisammenzuhalten. So stimmt auch die Gewinnermittlung für das Geschäftsjahr.
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Warten Sie nicht zu lange mit der Verarbeitung der Rechnungen für Waren und Dienstleistungen, die Sie 2023 als Unternehmen selbst bezogen haben.
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Der Beginn des neuen Geschäftsjahres kann der ideale Zeitpunkt sein, zu überprüfen, ob Änderungen an Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, also am „Standardvertrag“ zwischen Ihrem Unternehmen und den Kunden vorgenommen werden müssen.
Verschicken Sie regelmäßig wiederkehrende Rechnungen über Billit? Dann passen Sie falls nötig den Betrag oder den Abrechnungszeitraum für das neue Jahr an. Vielleicht muss auch der Standardtext für solche Rechnungen angepasst werden (z. B. die Jahreszahl)?
Tipp: Durch Verwendung dynamischer Parameter kann Billit das korrekte Datum bzw. den Abrechnungszeitraum automatisch in die Rechnung einsetzen.
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Erhöhen Sie zum 1. Januar die Preise für bestimmte Produkte (z. B. aufgrund einer vereinbarten Preisindexierung)? Dann denken Sie daran, die Preisänderung auch in Billit vorzunehmen.
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Ab 2026 wird die elektronische Fakturierung per Peppol in Belgien zur Pflicht, aber Sie können natürlich auch schon vorher damit beginnen. Mit Billit ist das kinderleicht. Sie versenden noch keine Rechnungen per Peppol? Dann könnte das Ihr guter Vorsatz für das neue Geschäftsjahr sein! Sie werden sehen, wie einfach und bequem das ist.
Tipp: Bitten Sie gleich auch Ihre Lieferanten, Ihnen ihre Rechnungen künftig digital per Peppol zukommen zu lassen. In Billit können Sie übrigens unter „Lieferanten“ auf einen Blick erkennen, welche Ihrer Lieferanten Peppol bereits nutzen und welche noch nicht.
Quishing ist eine neue Betrugsmasche, bei der sich Kriminelle gefälschter QR-Codes bedienen. In diesem Blogartikel erklären wir, wie man sich dagegen wappnen kann.
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