Als Werkstattbetreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Register anzulegen, in dem Sie festhalten, welche Fahrzeuge in Ihrer Werkstatt ein- und ausgehen. Dank Billit kann man das heute auch komplett digital erledigen.
Nach dem Ausgang eines Fahrzeugs fügen Sie der Registrierung einfach die Rechnungsnummer hinzu. So haben Sie jederzeit einen Überblick über die Fahrzeuge in Ihrer Werkstatt und erfüllen das Rundschreiben 2018/C/47 zum Mehrwertsteuerregister für Motorfahrzeuge.