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Hilfeartikel

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Exportieren in die Buchhaltungssoftware

  • Automatisch exportieren (empfohlen)
    Down

    Klicken Sie im Menü auf „Akten“, wählen Sie eine Akte aus klicken Sie danach in dem sich öffnenden Untermenü auf „Integrationen“. Oben in diesem Fenster sehen Sie das Feld „Standard-Dateieinstellungen“. Hier können Sie für jede Akte einstellen, wie schnell die Dateien an die Buchhaltungssoftware weitergeleitet werden.

    Die verfügbaren Optionen sind:

    • nie
      ausschließlich manueller Export
    • alles bis einschließlich des letzten Monats
      Rechnungsdatum liegt vor dem aktuellen Kalendermonat
    • nach 10 Minuten
    • nach 1 Tag
      Rechnungsdatum liegt vor heute
    • nach 1 Woche
      Rechnungsdatum liegt mehr als 7 Tage zurück

    Unter dem Dropdown-Menü mit den automatischen Exporteinstellungen finden Sie auch die folgenden Optionen:

    • „Nur nach Zustimmung des Mandanten“
      Der Mandant muss über das Menü „Buchhalter“ angeben, wann die Dokumente exportiert werden dürfen. Der Buchhalter bzw. Steuerberater erhält diese Zustimmung per E-Mail. 

    Nur Dokumente, die bereits vor der letzten Zustimmung verarbeitet wurden, können exportiert werden!

    • „In der Schnelleingabe vom Mandanten verarbeitete Rechnungen standardmäßig überprüfen“
      Die Dateien, die vom Mandanten über die Schnelleingabe hinzugefügt werden, bekommen im Buchhalterportal den Status „Überprüfen“. Über „Einkaufsbuch“ und „Verkaufsbuch“ kann der Buchhalter bzw. Steuerberater diese Dateien in der Akte kontrollieren.

    Nur Dateien, deren Status nicht „Überprüfen“ ist, können exportiert werden!

    • „Verkaufs-/Kaufrechnungen nach dem Export sperren“
      Die Bearbeitung dieser Dateien wird nach dem Export auf der Unternehmerplattform gesperrt.