Ein finanzieller Nachlass oder Skonto ist ein Nachlass, den Sie erhalten oder gewähren, wenn eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Mit dem Nachlass ermutigen Sie die Kunden, schneller zu bezahlen. So können Sie beispielsweise einem Kunden einen Nachlass gewähren, wenn er seine Rechnung innerhalb von sieben Tagen bezahlt. Oder ein Lieferant gewährt Ihnen einen Nachlass, wenn Sie seine Rechnung innerhalb von acht Tagen begleichen.
Um einem Kunden einen finanziellen Nachlass zu gewähren, müssen Sie zunächst im Menü „Einstellungen“ im Feld „Erweitert“ die Option „Finanzieller Nachlass“ aktivieren. In dem Feld darunter können Sie angeben, innerhalb wie vieler Tage die Kunden zahlen müssen, um Anspruch auf den finanziellen Nachlass zu haben.
Wenn die Option aktiviert ist, können Sie den Nachlass auf Kundenebene oder pro Rechnung gewähren. Im Kundenblatt können Sie nun einen festen finanziellen Nachlass für diesen Kunden gewähren, der standardmäßig auf der Rechnung vermerkt wird. Gehen Sie dazu auf die Registerkarte „Nachlässe“. Sie können diesen Nachlass noch auf Rechnungsebene anpassen. Sie können auch für jede Rechnung angeben, ob und wie viel Nachlass Sie einem Kunden gewähren wollen.
Wenn Sie nun eine Rechnung erstellen, werden Sie sehen, dass das Feld „Finanzieller Nachlass“ zu den Eingabefeldern hinzugefügt wurde. Hier können Sie die Höhe des finanziellen Nachlasses eingeben. Wenn Sie auf Kundenebene einen Prozentsatz eingegeben haben, ist dieser Prozentsatz hier bereits eingetragen. Sie können ihn jedoch immer noch pro Rechnung anpassen.
Anschließend können Sie die Rechnung speichern. In der PDF-Ansicht der Rechnung sehen Sie als Gesamtbetrag den Betrag ohne Nachlass. Der Nachlass selbst wird standardmäßig in dem Feld neben dem strukturierten Verwendungszweck angegeben. Wenn Sie einen anderen Schlüssel in Ihre Rechnung importieren, können Sie auch wählen, ob Sie den Gesamtbetrag mit dem Nachlass in dem grauen Feld anzeigen möchten, anstatt nur den Nachlass.
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Übrigens wird bei der automatischen Zahlungsprüfung der gewährte Nachlass berücksichtigt. Wenn Ihr Kunde pünktlich zahlt, verknüpft die Zahlungsprüfung auch die Transaktion des ermäßigten Betrags mit der Rechnung und der Status der Rechnung wird auf „Bezahlt“ gesetzt.
Hinweis!
Wenn die Möglichkeit eines finanziellen Nachlasses gegeben ist, wird die Umsatzsteuer immer auf den Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer berechnet, wobei der Nachlass bereits abgezogen ist.
Im nachstehenden Beispiel beträgt der Preis ohne Umsatzsteuer 100 €, es müssen 21 % Umsatzsteuer gezahlt werden und es wird die Möglichkeit eines finanziellen Nachlasses von 2 % angeboten. Die Besteuerungsgrundlage (der Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer mit dem bereits abgezogenen finanziellen Nachlass) beträgt also 98 €. Der zu zahlende Umsatzsteuerbetrag beläuft sich dann auf 20,58 € (auch wenn der Kunde verspätet zahlt und keinen Anspruch mehr auf einen finanziellen Nachlass hat). Der Gesamtbetrag auf der Rechnung ist also derjenige ohne Nachlass, d. h. 120,58 €. Der finanzielle Nachlass in Höhe von 2 % bzw. 2 € wird in dem grauen Feld neben den Überweisungsangaben angezeigt. Wenn Ihr Kunde also pünktlich bezahlt, muss er Ihnen 98 € + 20,58 € zahlen. Zahlt er zu spät für den Nachlass, schuldet er Ihnen 100 € + 20,58 €. Die Umsatzsteuer bleibt immer die auf die Grundlage der Besteuerungsgrundlage berechnete Umsatzsteuer, d. h. der Betrag ohne Umsatzsteuer mit Nachlass.
• Gesamtpreis ohne Umsatzsteuer: 100 €
• Finanzieller Nachlass (2 %): 2 €
• Besteuerungsgrundlage: 98 €
• Umsatzsteuer 21 %: 20,58 €
• Gesamtbetrag auf der Rechnung (ohne Nachlass, inkl. Umsatzsteuer): 120,58 €
• Zahlbar bei rechtzeitiger Zahlung für Nachlass: 118,58 € (nicht auf der Rechnung ausgewiesen, nur der Nachlass wird im grauen Feld bei den Überweisungsangaben angezeigt)
So wie Sie Ihren Kunden finanzielle Nachlässe gewähren können, können Sie diese auch von Ihren Lieferanten erhalten. Auch in diesem Fall müssen Sie zunächst im Menü „Einstellungen“ im Feld „Erweitert“ die Option „Finanzieller Nachlass“ aktivieren. Wenn Sie den finanziellen Nachlass für Ihre Kunden bereits aktiviert haben, ist die Registerkarte für Ihre Lieferanten sofort aktiv.
Wie bei Ihren Kunden können Sie im Lieferantenblatt einen festen finanziellen Nachlass eingeben. Beim Importieren einer Rechnung von diesem Lieferanten wird der finanzielle Nachlass aus dem Lieferantenblatt nun im Feld „Finanzieller Nachlass“ vorab eingegeben. Beim Importieren können Sie diesen Betrag noch auf Rechnungsebene anpassen.
Nach dem Import in Billit ist der Gesamtbetrag der Rechnung immer der Betrag mit finanziellem Nachlass. Wenn Sie nach dem Datum zahlen, bis zu dem Sie Anspruch auf den finanziellen Nachlass haben, müssen Sie den Nachlass selbst auf den Gesamtbetrag aufschlagen, um die Rechnung vollständig zu begleichen. Zahlen Sie nach Ablauf der Frist, innerhalb derer Sie Anspruch auf den finanziellen Nachlass haben? Vergessen Sie dann nicht, den finanziellen Nachlass auf den Betrag selbst aufzuschlagen.
Standardmäßig ist das Fälligkeitsdatum der Rechnung auch immer das endgültige Fälligkeitsdatum und nicht das Datum, bis zu dem der finanzielle Nachlass gültig ist. Denken Sie, dass Sie dadurch den Termin für eine Zahlung mit Nachlass verpassen könnten? Dann können Sie das Fälligkeitsdatum immer manuell an die Frist anpassen, bis zu der Sie Anspruch auf den finanziellen Nachlass haben, um rechtzeitig benachrichtigt zu werden.
Wie bei Ihren Einnahmen berücksichtigt die automatische Zahlungsprüfung den auf der Rechnung gewährten finanziellen Nachlass, um den Status der Rechnung auf bezahlt oder unbezahlt zu setzen.
Beachten Sie, dass ein finanzieller Nachlass nicht dasselbe ist wie eine Kreditbeschränkung. Bei der Kreditbeschränkung handelt es sich nämlich um einen negativen Nachlass, d. h. einen Aufschlag, der den Kredit, den der Verkäufer seinem Kunden innerhalb der Zahlungsfrist gewährt, abdecken soll. Wenn ein Kunde also schnell bezahlt, hat der Verkäufer eigentlich keinen Kredit gewährt, und der Kunde muss den Aufschlag nicht bezahlen. Eine Kreditbeschränkung ist derzeit in Billit nicht vorgesehen, wird aber in Kürze eingeführt.