Wenn Sie eine Rechnung an einen Privatkunden in einem EU-Mitgliedstaat senden, müssen Sie die Umsatzsteuer dieses Landes berechnen und abführen. Sprechen Sie mit Ihrem Buchhalter/Steuerberater darüber, wie Sie vorgehen müssen!
Wählen Sie dazu auf Ihrer Verkaufsrechnung als Umsatzsteuersatz „OSS“ aus und geben Sie im Feld „Umsatzsteuer“ den in diesem Land geltenden Umsatzsteuersatz ein.
Wenn Sie als Buchhalter/Steuerberater Expert/ M Plus verwenden, können Sie die Anleitung zu OSS von Expert/ M Plus verwenden.