Einige Unternehmen sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Sollte dies bei Ihrem Unternehmen der Fall sein, können Sie dies im Unternehmensblatt angeben, indem Sie das Häkchen neben dem Menüpunkt „Umsatzsteuerpflichtig“ deaktivieren.
Darüber hinaus können Sie im Unternehmensblatt angeben, dass Ihr Unternehmen ein sogenanntes Kleinunternehmen ist. Kleinunternehmen sind ebenfalls von der Umsatzsteuerpflicht befreit, müssen dies jedoch auf ihrer Rechnung angeben. Wenn Sie das Kontrollkästchen aktivieren, fügt Billit diesen Hinweis automatisch auf Ihren Rechnungen ein.
Hinweis: Aktivieren Sie niemals beide Kontrollkästchen gleichzeitig. Ein Unternehmen kann nicht sowohl umsatzsteuerpflichtig sein als auch ein Kleinunternehmen sein, das nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
Weitere Informationen über die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für Unternehmen finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen.